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Praktika

Praktikum als Sprungbrett zum Job

 

Schnupperpraktikum

Ein Schnupperpraktikum ist freiwillig, aber nicht minder sinnvoll: Es soll einen kurzen Einblick in einen bestimmten Betrieb und über das jeweilige Berufsbild verschaffen. Hier geht es nicht um die Aneignung fachlicher Kenntnisse oder die Übernahme eigenverantwortlicher Projekte, sondern schlicht um Orientierung.

Schülerbetriebspraktikum

Betriebspraktika bieten vor allem Schülerinnen und Schülern der Haupt- und Realschulen die Gelegenheit, ihre Berufswünsche und -vorstellungen zu konkretisieren und erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Organisiert werden Schülerbetriebspraktika in der Regel von der Schule.

Vorpraktikum

Für bestimmte Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten sind Praktika vor Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums vorgeschrieben. Das gilt insbesondere für medizinische und soziale Berufe. Das Praktikum muss in der Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bzw. des Studiums absolviert werden. Über die Bedingungen geben die Studienordnungen Auskunft.

Fachpraktikum

Einige Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten erfordern eine längere Praxiserfahrung: so genannte Fachpraktika oder Praxissemester. Hier geht es darum, theoretisch erworbenes Wissen über einen Zeitraum von rund sechs Monaten praktisch anzuwenden und zu vertiefen.

Auslandspraktikum

Hinweise zum Praktikum in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes finden Sie bei dem Europäischen Stellenvermittlungsdienst EURES. Sie erhalten die wichtigsten Informationen, die Sie kennen müssen, wenn Sie sich auf eine Stelle in einem anderen EWR-Land bewerben und ein Bewerbungsgespräch führen. So können Sie Ihr Recht, in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten, auch wirklich ausüben.
EURES
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur arbeitet im Bereich Jobs und Praktika mit ausgesuchten Partnern zusammen und setzt dabei den Schwerpunkt auf Programmangebote. Außerdem bietet die ZAV Länderinformationen und Praktikaangebote.
ZAV

Wie finde ich ein Praktikum in Berlin?

Viele Unternehmen, Behörden und Institutionen haben auf ihren Internetseiten Hinweise darüber, ob und zu welchen Bedingungen sie Praktika anbieten.

Zusätzlich gibt es mehrere Suchmaschinen mit denen nach Praktikumsstellen gesucht werden kann.

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?aa=1&m=1&kgr=as&vorschlagsfunktionaktiv=true

https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/joboffers/searchTrainee.html?location=Berlin&distance=1&submit=Suchen

https://www.hwk-berlin.de/service-center/lehrstellen-und-praktikumsboerse/finden-sie-einen-praktikumsplatz/

http://jugend.dgb.de/++co++0b2e9298-76aa-11e2-b4fa-5254004678b5/#regional

https://www.stellensuche-berlin.de/praktikum.html

https://www.meinpraktikum.de/stadt/berlin

https://www.berufsstart.de

http://www.praktika.de

http://www.praktikuss.de

Auch auf der Seite www.wdb-suchportal.de  können Sie Angebote mit Praktika finden.

Vergütung

Bei Schülerpraktika oder Pflichtpraktika während des Studiums sind Rechte und Pflichten im Praktikum durch die Ausbildungs- und Studienordnungen klar geregelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht hier nicht. Überschreitet der Vertrag eines freiwilligen Praktikums den Zeitraum von drei Monaten, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten ab dem ersten Monat den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen.

Merkblatt für Praktika

"Merkblatt über Praktika und Referendariate" Merkblatt des BMBF

Praktikantenrechte

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Februar 2010 einen Antrag zum fairen Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und den Landesunternehmen beschlossen. Der Antrag sieht vor, dass Praktika angemessen vergütet werden, sofern sie eine Dauer von mindestens vier Wochen aufweisen. Einer "Praktikantenausbeutung" durch das Ersetzen einer Vollzeitstelle wird ein Riegel vorgeschoben, da das Ausführen von dauerhaften Arbeitsaufgaben als nicht zulässig angesehen wird. Auch wird die Dauer von Praktika regelmäßig auf 3 Monate begrenzt. Ausnahmen sollen nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, in denen längere Praktika vorgeschrieben sind, sowie für Praktika im Rahmen von staatlichen Programmen, gelten. Hinweise zum Jugendarbeitsschutzgesetz für Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 Jahren finden Sie auf praktikuss.de. Link zur Webseite von Praktikuss

Praktikumsvertrag

Schüler-Praktikumsvertrag der IHK
Vertrag für ein freiwiliges Praktikum
Praktikantenvertrag

Bewerbungsunterlagen

Wer sich schriftlich bewerben will, sollte auch wissen, was eine komplette Bewerbung ausmacht. Neben einigen unbedingt erforderlichen Unterlagen sollten auch Formfragen eingehalten werden. Wichtig ist, ausschließlich wahre Angaben zu machen. Unwahre Angaben können später zu einer fristlosen Kündigung führen.

Folgende Dinge gehören zur vollständigen Bewerbung:

  • Das Bewerbungsschreiben
  • Der Lebenslauf mit Passfoto (wenn nicht anders verlangt, als tabellarischer Lebenslauf)
  • Zeugniskopien (Schule, Berufsausbildung, Studium)
  • Zertifikate, Referenzen / Beurteilungen
  • ggf. Führungszeugnis
  • ggf. Arbeitsproben