Gefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht.
Die Förderung berücksichtigt lediglich Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat.
Sofern eine Weiterbildung an allen Tagen eines Monats erfolgt, werden 250€ Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage eines Monats in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt.
Die Weiterbildung und der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sein. Eine Antragstellung kann nur erfolgen, sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. Außerdem muss der Zuwendungsempfangende einen Erstwohnsitz in Berlin haben.