Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, Geduldete sowie Asylbewerber/innen mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die insgesamt 12-wöchige Maßnahme gliedert sich in drei Phasen:
1. Phase (vier Wochen)
- Eingangsgespräch (Abklären der individuellen Ausgangslage, Erstellen eines umfassenden Profils, Erkennen weiterer Handlungsbedarfe)
- Informationen über die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
- Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
2. Phase (6 Wochen)
- Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem Arbeitgeber; in Ausnahmefällen auch in den Werkstätten des Maßnahmeträgers). Die Akquise der Betriebe obliegt den Maßnahmeträgern, die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wurden.
3. Phase (zwei Wochen)
- Bewerbungsunterstützung
- Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit und deren Funktionen
Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft.
Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit umfassenden Angaben zu den festgestellten Kompetenzen sowie Empfehlungen zu weiteren Handlungsbedarfen.
Die Teilnehmer/innen sollen über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen. Dies ist in der Regel nach der Teilnahme an einem Integrationskurs der Fall.