Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet.
Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen.
Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers.
In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner zum Tragen. Dies sind Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
- Phase II: BAMF - BA - Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung / Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1
- Phase III: Arbeitgeber - BA - BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizíerung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
- Phase IV: Arbeitgeber - BA - BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar.
Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter/-innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich.