Alle Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsverhältnisses. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Abschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einen Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahren Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der Abschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Ein Eigenanteil wird vorausgesetzt. Für die Fehlzeiten wird - abhängig von der Betriebsgröße - ein Arbeitsentgeltzuschuss geleistet.
- Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent sowie bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Kleine und mittlere Unternehmen (mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent, insofern Beschäftigte schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind sowie bis zu 50 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Größere Unternehmen (mind. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt von bis zu 25 Prozent.
- Große Unternehmen (2.500 und mehr Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 15 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent, insofern Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen sowie bis zu 25 Prozent zum Arbeitsentgelt.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses (Teilquakifikation, Umschulung, Vorbereitung auf Externen-/Nichtschülerprüfung) können unabhängig von der Betriebsgröße 100 Prozent zu den Kosten sowie bis zu 100 Prozent beim Arbeitsentgelt gefördert werden.