Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung wegen eines Qualifikationsdefizits erhalten KundInnen der Bundesagentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Finanzierung der Maßnahme.
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmeträger verantwortlich.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.