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Bildungszeit (Bildungsurlaub) Bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen
Link zur Websitehttps://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/ Kontakt

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin, 

Tel.: 030 9028-1414 oder -1482
Fax: 030 9028-2173

Hinweis

Beschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.

Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite. 

Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt.

 

Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)

 

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)

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