Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben Anspruch auf die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Der Zuschuss wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gewährt. Der Betrieb ist Antragsberechtigter und Empfänger der Zuschüsse für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zu den Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören
- ein Coaching
- Vermittlungsvorschläge durch das Unternehmen während des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld sowie
- Angebote von geeigneten Bildungsmaßnahmen bei Qualifizierungsdefiziten
Transferkurzarbeitergeld wird an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) fortsetzen.
Informationen zu konjunkturellem Kurzarbeitergeld finden Sie hier
Informationen zu Transferleistungen finden Sie hier
Informationen zu Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie hier