Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen.
Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen, sowie deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.
Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
- Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben,
- Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierungskurse,
- Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern,
- integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse,
- Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs,
- intensive, individuell auf die Teilnehmenden zugeschnittene Begleitung während der Kurse,
- Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.
Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.