Stipendienprogramm Welcome der Deutschen Universitätsstiftung
Bachelor-Studierenden eine 1:1-Betreuung durch fach- und studienortnahe Hochschullehrer/innen zur Verfügung zu stellen. U. a. durch Workshops, Coachings, Netzwerke und Büchergeld ein erfolgreiches Studium und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Wer wird gefördert
Gefördert werden in Deutschland lebende Bachelor-Studierende an deutschen Universitäten, Kunst- oder Musikhochschulen (Medizin, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften), die aus Flüchtlingsgebieten stammen. Voraussetzungen für das Stipendium sind weiterhin eine Immatrikulation, Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sowie eine BAföG- oder adäquate Finanzierung.
Was wird gefördert
Im Rahmen des Stipendiums sind folgende Leistungen vorgesehen:
- Vermittlung eines/r fach- und ortsnahen Hochschullehrers/in als Mentor/in,
- Begleitung der Mentoring-Beziehung durch die Deutsche Universitätsstiftung,
- Seminare zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen (u. a. Selbst- und Lernmanagement, Bewerbungstraining, wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben, interkulturelle Kompetenzen),
- weitere freiwillige Seminarangebote,
- Reisekostenerstattung für Seminare und Fahrten, die mit dem Stipendienprogramm Welcome in Verbindung stehen,
- Coachings zur individuellen Karriere- und Lebensplanung in Krisen- bzw. Umbruchsituationen,
- Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und Einbindung in relevante Netzwerke,
Bereitstellung eines Büchergeldes in Höhe von 600 Euro pro Jahr, insofern kein Vollstipendium einer anderen Institution erfolgt.
Wichtige Förderbedingungen
Das Stipendienprogramm Welcome richtet sich nicht an Master-Studierende.
Link zur Websitehttps://www.hochschulverband.de/tandem000.html#_
Kontakt
geerdsen@deutsche-universitaetsstiftung.de
Deutsche Universitätsstiftung Rheinallee 18-20 53173 Bonn
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die Deutsche Universitätsstiftung aus Stiftungsmitteln.
Bewerbung sind mit einem Motivationsschreiben (max. eine Seite), in dem die Erwartungen an das Stipendium genannt werden, einem tabellarischen Lebenslauf (max. 2 Seiten) sowie Zeugnissen und der Immatrikulationsbescheinigung ausschließlich elektronisch und in einer pdf-Datei zusammengefasst per E-Mail zu senden.
Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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