Menschen mit einer Behinderung, die sich beruflich qualifizieren wollen.
Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit erfüllen und an einer Maßnahme
- der beruflichen Weiterbildung,
- der Berufsausbildung oder
- der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung teilnehmen,
für die besondere Leistungen erbracht werden.
Auch wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme zum Beispiel eine schulische Ausbildung, die einer betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt ist, erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten in denen Sie nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren.
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsfachkraft.