Mit FAV werden gemeinwohlorientierte Projekte von gesamtstädtischem Interesse bzw. Projekte zur Stärkung der bezirklichen Strukturen unterstützt.
Das Land Berlin gewährt im Rahmen der Projektförderung maximal 25 % der Personalkosten als Anteilsfinanzierung.
Gefördert werden Beschäftigungserhältnisse mit einer Mindestvergütung von 8,84 Euro pro Stunde und maximal 30 Wochenarbeitsstunden.
Eine höhere Vergütung bedarf der Zustimmung des Landes Berlin. Zu den Förderbedingungen gehören außerdem:
- Förderung der beantragten Maßnahmen durch die zuständigen Jobcenter
- Befürwortende Stellungnahme der zuständigen Fachverwaltung des Landes oder des Bezirks bzw. des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen über 25 Jahre alt sein.