Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Existenzgründung.
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben und innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, die in ein Gründernetzwerk eingebunden ist,
- die dem Gründer/der Gründerin einen Mentor sowie einen Arbeitsplatz und kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellt,
- die die Fördermittelt ververwaltet
Was leistet bzw. erhält der oder die Gründer/Gründerin?
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.