Verändere Dich. Bilde Dich weiter!
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Förderprogramme

Förderung

 
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine der Hauptquellen für den unternehmerischen Erfolg. Die regelmäßige Weiterbildung ihrer Beschäftigten ist auch für Bildungsunternehmen ein wichtiges Instrument, um den sich verändernden Herausforderungen auf dem Markt gerecht zu werden. Dabei kann die Qualifizierung in unterschiedlichen Formen erfolgen. Einige Weiterbildungen werden speziell gefördert.
In den Bereichen Weiterbildungsuchende bzw. Unternehmen finden Sie weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung dieser speziellen Zielgruppen.

Die hier genannten Programme erfüllen die folgenden Voraussetzungen:
1. Es handelt sich um eine Förderung mit öffentlichen Geldern.
2. Die Förderung bezieht sich auf die berufliche Weiterbildung einer Person.
3. Es wird eine Weiterbildungsveranstaltung gefördert.
4. Nur der Bildungsanbieter kann den Antrag stellen. 

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

Informieren Sie sich zu folgenden Fördermöglichkeiten:

 

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Maßnahmen zur Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung ermöglichen Arbeitslosen eine passegenau Eingliederung.
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Agentur für Arbeit/Jobcenter: Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800-4555500 

Hinweis

Die Agentur für Arbeit kann das Maßnahmeziel, die Dauer und den Maßnahmeinhalt im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden.

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Assistierte Ausbildung (AsA) Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.
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Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Hinweis

Die Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.

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Ausbildung junger Erwachsener (AjE) Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
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zgs consult GmbH
Bernburger Str. 27, 10969 Berlin
Ansprechpartner/in: Manuela Schach
Tel.: +49 30 69 00 85 -49
E-Mail: sm.schach@zgs-consult.de

Hinweis

Das Projekt Ausbildung junger Erwachsener (AjE) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

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Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) Die Außerbetriebliche Berufsausbildung soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss ermöglichen.
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Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Hinweis

Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

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Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung (BVBO 2.0) für Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler erhalten eine praxisnahe Berufsorientierung.
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zgs consult GmbH

Bernburger Straße 27
10963 Berlin

Tel.: 0049-30-69008514
Fax: 0049-30-69008515
E-Mail: office@zgs-consult.de


Frank Schobes
Tel.:  +49 30 69 00 85 -75
Fax: +49 30 69 00 85 -15
f.schobes@zgs-consult.de

 

Hinweis

BVBO wird finanziert aus Mitteln des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) sowie aus Mitteln der Agenturen für Arbeit des Landes Berlin.

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Berliner Weiterbildungsprämie Ziel des Programms ist es, berufliche Weiterbildungen in Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges zu fördern, indem Mehrbelastungen für Beschäftigte gemindert werden.
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Berit Kirmse
Beraterin

Tel.: +49 30 28409 -284
Fax: +49 30 28409 -210
b.kirmse@zgs-consult.de

Hinweis
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Berufsorientierung für Flüchtlinge Schrittweise Heranführung Geflüchteter und Zugewanderter an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch intensive Sprachvermittlung und fachliche Berufsorientierung mit individueller Begleitung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration von Frauen durch eine Ausbildung.
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Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) https://www.berufsorientierungsprogramm.de/angebote-fuer-fluechtlinge/de/allgemeine-infos-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1975.html

 

Kontakt zum Programm Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF): Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB), Hotline 0228 / 107 – 1031, E-Mail: bof@bibb.de

Hinweis

Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes.

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Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit Kooperationspartner in der Nähe finden, mit denen Ausbildungsmöglichkeiten und regionale Wirtschaftsstrukturen verbessert werden können
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Bildungszeit (Bildungsurlaub) Bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen
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Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin, 

Tel.: 030 9028-1414 oder -1482
Fax: 030 9028-2173

Hinweis

Beschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.

Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite. 

Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt.

 

Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)

 

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)

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EMSA - Erfolg mit Sprache und Abschluss Berufsabschlüsse für erwachsene Migrantinnen und Migranten. Das Projekt EMSA – Erfolg mit Sprache und Abschluss hat das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt an Angeboten teilhaben, die zum Berufsabschluss führen.
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Arbeit und Bildung e.V.

Möllendorffstraße 52 (3.Etage)

10367 Berlin

Susanne Neumann, Projektleiterin 

T +49 30 767 6488850

F +49 30 2593095-18

E-Mail: emsa@aub-berlin.de

Per WhatsApp unter +49 170 2095519

 

Hinweis

Das Projekt EMSA wird von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

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Erasmus+ Berufsbildung Unterstützung des Erwerbs internationaler Berufskompetenzen von Auszubildenden und Teilnehmenden beruflicher Weiterbildungen sowie des Bildungspersonals der Berufsbildung
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s. Link

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Informationen zu:

Lernmobilität von Einzelpersonen

Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

unter:

http://www.na-bibb.de/erasmus_erwachsenenbildung.html

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Erasmus+ Erwachsenenbildung Unterstützung von Lehr- und Lernaufenthalten von Bildungspersonal oder auch Azubis im europäischen Ausland
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s. Link

 

Hinweis

Informationen zu:

Mobilität in der Erwachsenenbildung

Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung

unter:

http://www.na-bibb.de/erasmus_erwachsenenbildung.html

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Erasmus+ Hochschulbildung Unterstützung und Stärkung der persönlichen Entwicklung und der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden, Steigerung der Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsort sowie Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereiches.
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s. Link

Hinweis

Informationen zu:

Mobilität in der Hochschulbildung

Partnerschaften und Kooperationsprojekten

Unterstützung politischer Reformprozesse

unter:

https://eu.daad.de/de/

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Förderdatenbank: Termine, Fristen Sie finden zu verschiedenen Förderungen Informationen bzw. Ausschreibungen gegliedert nach Bereichen, Themen u.Zielgruppe.
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siehe Webseite

Hinweis

Es geht um Förderungen durch EU, Bund und Bundesland.

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Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Ergänzende Zuschüsse zur Beschäftigung von Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen.
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s. Link

 

Hinweis

Das Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

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Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium - Studierwillige und -fähige Flüchtlinge erfolgreich in ein Studium an einer deutschen Hochschule integrieren und zum Studienabschluss führen - optimale Vorbereitung auf den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt - Strukturen schaffen, die den Aufbau einer weltoffenen Hochschule begünstigen
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DAAD-Deutscher Akademischer Austauschdienst

Referat Hochschulprogramme für Flüchtlinge/P43

Hinweis

Anträge können bis zum 08.01.2020 beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gestellt werden.

Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes.

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Integrationskurs Es wird ein Integrationskurs vom Bundesamt für Migration (BAMF) und Flüchtlinge gefördert, der aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs besteht.
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Blaubach 13, 50676 Köln, 

Bürgerservice Tel.: 0911 943-6390
von Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr. 

Hinweis

Integrationskursträger müssen einen Antrag beim BAMF stellen.

Personen mit Interesse an einem Integrationskurs finden Angebote in der Weiterbildungsdatenbank Berlin und wenden sich an die Bildungsanbieter.

Suche nach Integrationskursträger über das BAMF

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Joboption Berlin - Warum Minijob? Mach mehr draus! Minijobber sollen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
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ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff
Albrechtstr. 11a
10117 Berlin

Telefon: +49 030 280 32 08-6
Fax: +49 030 280 32 08-89

E-Mail: 
info@arbeitgestaltengmbh.de

Hinweis

Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.

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Komm auf Tour – meine Stärken Durch einen Erlebnisparcours mit sechs Stationen entdecken Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen frühzeitig ihre Stärken und Interessen.
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s. link

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Seit 2015 wird das Programm im Auftrag der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales im Land Berlin umgesetzt und gemeinsam mit den drei Agenturen für Arbeit im Land Berlin sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert.

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Nachqualifizierung Förderung der beruflichen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.
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SANQ und Projekt „Fachberatung berufliche Qualifizierung“ (FBQu) 

Karl-Schrader-Str. 6

10781 Berlin-Schöneberg

Tel.: 030-23628666

E-Mail: fachberatung@sanq.de

Hinweis

Die Förderung von Nachqualifizierung ist über Bildungsgutscheine nach SGB III § 81 (auch für SGB II Kunden) sowie im Rahmen von ESF-Projekten möglich

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Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV) Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde unterstützt Berliner KMU bei der Fachkräftesicherung.
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Pfefferwerk Aktiengesellschaft

Christine Scherer (Projektleitung)

Ulrike Fey (Koordination/Beratung)

Rainer Holland (Koordination/Beratung)

Christinenstr. 18-19

10119 Berlin

Tel.: 030 225091 87

E-Mail: nrav@pwag.net

Hinweis

Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.

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Qualifizierung für Beschäftigung Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen
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zgs consult GmbH

Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin

Tel.: 030 / 69 00 85 – 14

Ansprechpartner/innen s. Link

Hinweis

Das Programm Qualifizierung für Beschäftigung ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

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Regionaler Ausbildungsverbund Neukölln Koordination von Verbundausbildung und Vernetzung regionaler Akteure in den Bereichen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Bezirk Neukölln
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TÜV Rheinland Akademie
Außenstelle Neukölln

Boschweg 13
12057 Berlin

Ansprechpartner/innen s. Link

Hinweis

Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.

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Stark für die Ausbildung Nachhaltige Sensibilisierung und Professionalisierung des Ausbildungspersonals in kleinen und mittleren Unternehmen für den kompetenten Umgang mit sogenannten „schwächeren Jugendlichen“.
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siehe Link

Hinweis

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und deren Bildungszentren bieten diese Maßnahmen vor Ort an.

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Steuerrückerstattung des Finanzamtes Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Örtliches Finanzamt,
Steuerbüro

Hinweis

Lassen Sie sich von einem Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Alternativ können Sie ein digitales Programm für die Steuererklärung nutzen.

 

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Studienkredit der KfW Unterstützung von Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
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0800 539 9003 (kostenfreie Servicenummer)

Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr

Hinweis

Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.

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Weiterbildungsförderung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) - vormals WeGebAU Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Kompetenzanpassung und -weiterentwicklung an den technologischen Fortschritt und Strukturwandel.
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Wenden Sie Sich bitte an die regionale Agentur für Arbeit am Standort des Arbeitgebers, den Arbeitgeberservice oder an die Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.

Hinweis

Die Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)

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Zweiter Bildungsweg Nachholen von Schulabschlüssen
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Tel.: 030 90227 5050

E-Mail: post@senbjw.berlin.de

Hinweis

Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten informieren Sie sich über die Web-Site der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Die allgemeine Hochschulreife können nicht berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Berliner Kollegs im Tagesunterricht erwerben. Für Berufstätige gibt es die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife in Abendkursen an den Abendgymnasien zu erreichen.

Eine Förderung kann durch Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög) möglich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.

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